Fonds bieten Schlupflöcher aus der Abgeltungssteuer
Die steuerliche Mehrbelastung für Sparpläne soll umgangen werden
(via FAZ) Ab 2009 sind Kapitalerträge einer neuen Steuer unterworfen. Die so genannte Abgeltungssteuer wird an die Stelle der bisher gültigen Kapitelertragssteuer treten, mit der Anlagegewinne bisher besteuert wurden. Neu ist an der AGS, dass sie auch die Veräußerungsgewinne private Anleger betrifft. Zinsen und Dividenden aus Wertpapieren, aber Gewinne aus Anlagen in Zertifikaten und bei Investmentfonds werden besteuert. Das ruft natürlich die Fondsanbieter auf den Plan. Sie nutzen die Möglichkeit, mit Verweis auf die kommende Abgabe einen Last-Minute-Kaufrausch in Gang zu setzen.
Tatsächlich sieht es für Fondssparpläne schlecht aus: Sie sind im Steuersatz gegenüber Lebensversicherungen und Riester-Renten starkt benachteiligt. 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszusschlag müssen an den Fiskus abgeführt werden (ürbigens auch, wenn der Vertrag vor 2009 abgeschlossen wurde). Ein sich abzeichnende Lösung für Sparer ist, Geld über eine Riester-Rente über den förderfähigen Höchstbetrag hinaus anzulegen. In diesem Fall müssen zwar auf die Erträge auch höhere Steuern gezahlt werden. Die Abgeltungssteuer findet jedoch keine Anwendung, und die Steuerlast ist auch längst nicht so hoch.
Im Übrigen können Anleger auch ein wenig darauf hoffen, dass die neue Steuer nicht von Dauer sein wird; denn ein ähnlicher Versuch war schon im Jahr 1990 gescheitert. Damals war eine zehnprozentige so genannte „Quellensteuer“ auf Kapitalerträge erhoben worden. Die Quellensteuer wurde jedoch bald wieder zurückgezogen, da sie eine massenhafte Abwanderung von Kapital ins Ausland zur Folge hatte.
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