Deutschland gewinnt einen Feiertag hinzu (Korrektur: nur einmalig 2017)
Der Reformationstag am 31. Oktober ist ein evangelischer Feiertag, der in manchen Bundesländern zelebriert wird. Anlässlich der lutherschen Reformation vor 500 Jahren soll der Feiertag 2017 einmalig bundesweit gefeiert werden. ARAG-Rechtsexperten klären auf, dass laut Überlieferung Martin Luther am Abend vor Allerheiligen 1517 an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg seine 95 Thesen angeschlagen haben soll. Damit wurde die Reformation der Kirche eingeläutet und der Tag somit zu einem denkwürdigen, historischen Ereignis.
Als gesetzlicher Feiertag gilt der Jahrestag bislang nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In Baden-Württemberg ist der Reformationstag schulfrei. In Niedersachsen haben evangelische Schüler auf Antrag die Möglichkeit, für die Dauer eines Gottesdienstes vom Unterricht freigestellt zu werden. Da 2017 das Jubiläum ansteht, hat die Ministerpräsidenten-Konferenz der Bundesländer beschlossen, den Reformationstag einmalig zum bundesweiten Feiertag zu erklären.
Fotocredits: Sharonang / Pixabay.com / CC0
(dpa)
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