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Bankkarte weg: Sperren ist nicht alles

By on 8. Dezember 2017

Ob verloren oder gestohlen – wenn die Bankkarte weg ist, muss sie schnellstens gesperrt werden. Nur so ist gewährleistet, dass niemand damit Geld abhebt. Aber nach der Sperrung sollte auch ein Besuch bei der Polizei folgen. ALs Präventiv-Maßnahme ist es ratsam, die Nummer 116116 ins Handy einzuspeichern, unter der ein Verlust gemeldet werden kann, raten Rechtsexperten von ARAG.

Eine Schwachstelle der Sperrung ist das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV), so die Experten. Denn hier kann das Konto allein per Unterschrift belastet werden, ohne dass geprüft wird, ob die Karte gesperrt ist. Hier kommt die sogenannte "Kuno-Meldung" in Spiel. Das steht für "Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen". Die Polizei leitet dann nach der Meldung die Bankdaten direkt an die zentrale Meldestelle des Handels weiter, sodass die Karte nicht mehr benutzt werden kann.

In der Zeit nach dem Kartenverlust sollten Verbraucher immer das Konto besonders wachsam überprüfen, um schnell bei unerwünschten Bewegungen eingreifen zu können. Beharrt einmal ein Händler auf eine Zahlung, ist er in der Beweispflicht, dass der Karteninhaber tatsächlich unterschrieben hat.

Fotocredits: Miroslavik / Pixabay.com / CC0
Quelle: GLP wid

(dpa)

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