Einlagensicherungsfonds – Sicherungssysteme der Banken müssen reformiert werden
Einlagensicherungsfonds sind Sicherungssysteme der Banken. Damit sollen Kundengelder geschützt werden, falls der worst case eines Unternehmens eintritt, also eine Insolvenz. Die Höhe der Einlagensicherungsfonds deutscher Banken kann jedoch mitunter variieren. Welchen Beitrag die Bank dabei leistet hängt sowohl von der Bonität als auch vom Umsatz der Firma ab.
Die deutschen Kreditinstitute, die dem Einlagensicherungsfond angehören, zahlen einmal im Jahr einen bestimmten Betrag ein. Die derzeitige Situation dieser Fonds ist jedoch schwierig, da sie dringend einer Reform bedürfen. Laut dem ehemaliger Generalsekretär der Europäischen Bankenvereinigung, Nikolaus Bömcke, ist die Gefahr des Missbrauchs momentan zu hoch. Momentan beträgt die gesetzliche Einlagensicherungssumme, pro Kunde, 50.000 Euro. Dies soll sich jedoch ab dem Jahr 2011 ändern.
Einlagensicherungsfonds müssen reformiert werden
Für die Reformierung der Einlagensicherungsfonds spricht sich auch Andreas Schmitz aus, welcher das Amt des Vorsitzender des Bundesverbands deutscher Banken bekleidet. Bedauerlicherweise sind die Kassen der Einlagensicherungsfonds von Privatbanken leerer als man glaubt. Bestes Negativbeispiel der jüngsten Vergangenheit ist die Insolvenz der Lehman Brothers Bankhaus AG. Hier wurden nicht nur die Einlagensicherungsfonds in Anspruch genommen, sondern darüber hinaus half auch der Staat finanziell aus, da andere Geldanlagen bereits vollständig ausgeschöpft waren.
Sicherungssysteme der Banken
Jüngst gab erst der Einlagensicherungsfonds (FDIC) bekannt, dass im Zuge der US-Finanzkrise, nun auch die Amtrust Bank geschlossen werden musste. Mehr zur US-Bankpleite erfahren Sie auch hier noch. Aber auch hierzulande spürt man die Folgen der Krise deutlich. So klagt nun auch das Versorgungswerk der Apothekerkammer in Nordrhein gegen den Bundesverband deutscher Banken. Das Geld aus den Einlagensicherungsfond soll als Erstattung für ihre Anlagen bei Lehman Brothers genutzt werden. Eine Reform des privaten Einlagensicherungssystems ist also mehr als wünschenswert. Ab 2011 beträgt die Einlagensicherung pro Kunde 100.000 Euro. Dieser Einlagensicherungsbetrag greift dann für Sicht- und Termineinlagen. Erst wenn wirklich alle Mittel erschöpft sind greifen dann die Einlagensicherungsfonds der Banken.
You must be logged in to post a comment Login