Leerverkäufe an der Börse durch BaFin verboten
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat in der letzten Nacht die sogenannten Leerkäufe an der Börse untersagt. Dem Wetten von Spekulanten auf fallende Kurse soll so ein Riegel vorgeschoben werden. Handelt es sich bei der Nacht und Nebelaktion nur um ein populistisches Signal oder um ein wirkungsvolles Verbot?
Die Meldung schlug auf dem Parkett ein wie eine Bombe: In Deutschland ist das Spekulieren mit fallenden Aktienkursen ab sofort wieder verboten. Bisher konnten Anleger auf einen Schlag grosse Aktienpakete verkaufen, und so den Preis für die Papiere entscheidend nach unten drücken. Anschliessend können die Aktien für den niedrigeren Kurs wieder eingekauft werden, was eine beachtliche Gewinnspanne mit sich bringt. Durch das Verbot steht nun der Euro unter Druck: Sein Kurs fiel auf einen Rekordniedrigstand von unter 1,22 US-Dollar.
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Verbot von Leerverkäufen – Welche Papiere sind betroffen?
Die BaFin hat mit sofortiger Wirkung die Spekulation mit Wertpapieren der zehn wichtigsten deutschen Finanzinstitute untersagt. Dies betrifft Aktien der Deutschen Bank, Allianz, Commerzbank, Deutsche Börse, Postbank, Münchener Rück, Hannover Rück, Generali Deutschland, Aareal Bank, und MLP. Ebenfalls verboten sind ungedeckte Leerverkäufe von Staatsanleihen der Länder der EU, sowie von Kreditausfall-Versicherungen.
Auch Hedge-Fonds wird seit gestern der Kampf angesagt: Die renditeträchtige Anlageform soll laut einer Einigung der EU-Finanzminister bedeutend eingeschränkt werden, um Stabilität in die unsichere Finanzlage zu bringen.
Die Reaktion des Eurokurses auf das Verbot von Leerverkäufen
Die Entscheidung der Bundesregierung hat an den Börsen in Asien und den USA für Unruhe gesorgt. Der Euro sank am Morgen auf seinen tiefsten Stand seit 2004, und die internationalen Anleger befürchten den weiteren Fall der europäischen Gemeinschaftswährung.
Kann eine Verbot von Leerverkäufen die Wirtschaftskrise stabilisieren?
Da es sich bisher um einen deutschen Alleingang handelt, wird das Verbot wohl eher das Gegenteil bewirken, und vor allem für eine Verunsicherung der Konjunktur sorgen. Bundeskanzlerin Merkel teilte in ihrer Regierungserklärung im Bundestag mit, dass das Verbot für Leerverkäufe so lange gelten würde, „bis anderweitige Lösungen auf der europäischen Ebene gefunden“ worden seien.
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