Nach dem Brexit: Was für Anleger in britische Finanzprodukte jetzt wichtig ist
Nach Jahren politischer Irrungen und Wirrungen auf der Insel ist es soweit: Der Brexit ist seit dem 31. Januar Realität. Doch was bedeutet der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union für diejenigen hierzulande, deren Geld noch in britischen Anlagen steckt? Grundsätzlich gilt hier: Erstmal Ruhe bewahren.
Während der Übergangsfrist bleibt alles beim Alten
Für Anleger, die in britische Finanzprodukte investiert haben, ändert sich direkt nach dem Austritt der Briten aus der EU zunächst nichts. Denn im Austrittsvertrag zum Brexit ist eine Übergangsfrist vereinbart, und zwar in Artikel 127. Dieser Artikel besagt, dass bis zum 31.12.2020 im Vereinigten Königreich das Unionsrecht weiterhin gültig ist. Anleger haben innerhalb dieses Zeitraums deshalb keinerlei Änderungen zu befürchten.
Wie es nach dem Ende der Übergangsfrist weitergeht, ist noch nicht abzusehen. Das hängt von den Verhandlungsergebnissen ab, die in den nächsten zehn Monaten erzielt werden.
Deutsche Anleger können daher momentan nur selbst entscheiden, wie sie auf den tatsächlichen Austritt reagieren: Abwarten und hoffen, dass der Brexit am Ende keine negativen Folgen für die eigenen Geldanlagen mit sich bringt. Britische Anlagen vorerst komplett aus dem Portfolio streichen. Oder die bestehenden Investments laufend beobachten und weitere Entwicklungen abwarten, bevor eine Entscheidung über ihren Verbleib im Portfolio getroffen wird.
Eigene Anlagen einfach online im Blick behalten
Das eigene Depot beobachten, oder Änderungen darin vornehmen, können Anleger heute häufig ganz einfach per Browser oder sogar per App. Mit dem Online-Kundenportal von tecis ist das beispielsweise schnell erledigt. Aber auch bei vielen anderen Anbietern können Anleger ihr Depot einfach online managen.
Wer nicht sicher ist, ob sein Depot britische Anlagen enthält, zum Beispiel, weil er sein Portfolio nicht selbst zusammengestellt hat, kann das ganz einfach überprüfen. Das geht, indem der Anleger sich die Kennnummer für Wertpapiere (ISIN) einmal genauer anschaut. Beginnt die Zahl nach dem ISIN-Kürzel mit “GB” für Great Britain, handelt es sich um ein Finanzprodukt von der Insel.
Weitere Informationen zu Finanzfragen rund um den Brexit gibt es zum Beispiel bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Bildnachweis: Pixabay, 164213, PublicDomainPictures
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