Online-Handel: Das müssen Neulinge beachten
Das Bewerben des eigenen Geschäfts im Onlinehandel ist heutzutage eine kluge Variante um sowohl den Umsatz zu steigern als auch potenzielle Neukunden auf den stationären Laden aufmerksam zu machen. Zunächst hört sich die Gründung eines Onlineshops komplikationslos und einfach an, aber es gibt gewisse Dinge, die Neueinsteiger beachten sollten.
Welche das sind, erfahren Sie hier und auch im folgenden Artikel.
Wertvolle Tipps für Einsteiger im Onlinehandel:
Die Konkurrenz im Auge behalten
Zunächst gilt es zu schauen, wie die Konkurrenz sich im Online-Segment vermarktet, denn diese kann, je nach Branche, groß sein. Es ist sinnvoll, sich selbst von der Masse abzuheben, Preise zu vergleichen sowie zu analysieren aber auch zu schauen, ob die eigenen Produkte zu ähnlichen Preisen wie die der Mitbewerber angeboten werden können. Um sich aus der Masse hervorzuheben, sollten die Angebote im eigenen Shop individuell sein. Ebenfalls ist ein Alleinstellungsmerkmal von großem Vorteil, sodass Kunden nicht den Shop der Konkurrenz ansteuern. Eine individuelle Produktbeschreibung kann beispielsweise helfen. Auch ein gut organisierter Kundenservice oder zusätzliche Tipps können hilfreich sein. Darüber hinaus ist eine mobile Version des Shops mittlerweile unabdingbar.
Verbraucherschutz und Informationspflicht
Es reicht nicht aus, einfach die gewünschten Produkte online zu veröffentlichen. Kunden müssen durch den Shopbetreiber über Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Dieser hat Sorge dafür zu tragen, dass die Informationen auf seiner Homepage immer auf den neusten Stand der Rechtsprechung sind. So sollten die AGBs von einem Fachmann geprüft werden, bei den Preisen die Mehrwertsteuer enthalten sein und auch angezeigt werden und der Verbraucher über anfallende Kosten informiert werden.
Ansprechende Gestaltung und Kundenbewertungen
Ein visuell ansprechend gestalteter Onlineshop begünstigt die Kaufentscheidung der Kunden. Viele (und vor allem gute !) Produktbilder sind deshalb von Vorteil, so sieht der Kunde genau, was er kauft. Wichtig ist, dass keine Urheberrechte verletzt werden.
Auch das Integrieren von Kundenbewertungen spricht für sich. Positive Mundpropaganda im Onlineshop selbst oder auf sozialen Netzwerk ist ein nützliches Marketingwerkzeug.
Fazit:
Wenn die oben genannten Tipps als erster Leitfaden verwendet werden, ist das Risiko einer Abmahnung oder eines Fehlstarts eines Onlineshops weniger wahrscheinlich. Aber darüber hinaus ist es zu empfehlen, sich mit Experten aus der Branche zusammen zu setzen und zu beraten, damit es ein erfolgreicher Start im Onlinehandel wird. Die Anwälte von Kramer & Partner aus Hamburg stellen auf ihrer Webseite erste Informationen zur Verfügung. Später können in einem persönlichen Gespräch mit den Fachleuten die individuellen Fragen und Herausforderungen für den betreffenden Onlineshop geklärt werden.
Bildquelle: Thinkstock, 467194191, iStock, LDProd
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