Vorsicht vor gefälschten Abmahnungen
Das Internet bietet wunderbare Möglichkeiten, aber nicht alle sind rechtlich wasserdicht. Unrechtmäßiges Streamen von Filmen, also auch das Betrachten ohne Download, ist nicht erlaubt und kann abgemahnt werden. Das machen sich aber auch Betrüger zunutze und verschicken gefälschte Abmahnungen, um eingeschüchterte Nutzer zu erpressen.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt aktuell vor einem konkreten Fall von Fake-Abmahnungen. Bürger erhalten ein Schreiben einer "Kanzlei Hofmann", das auf den ersten Blick echt erscheinen mag. Darin mahnt die Kanzlei den Besuch des Streaming-Portals "kinox.to" ab und fordert zur Zahlung einer hohen Abmahnstrafe auf. Der Betrag wäre auf ein Konto einer Bank in Großbritannien zu zahlen. Die Verbraucherzentrale warnt davor, auf die Forderung einzugehen. Stattdessen sollten Menschen, die ein solches Schreiben erhalten, bei der Polizei Anzeige erstatten, da es sich um einen Abzock-Versuch handele.
Fotocredits: geralt / Pixabay.com / CC0
Quelle: GLP wid
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